Auszug

Was muss ich bei Auszug als Mieter beachten?

Hast du als Mieter Deine Wohnung oder Haus gekündigt kommt irgendwann der Tag der Rückgabe und des Auszugs. Als Mieter hast du viel zu organisieren und bist vielleicht schon in Gedanken an Deinem nächsten Wohnort oder voll mit dem Umzug beschäftigt. Die Rückgabe einer Mietsache stellt viele Mieter vor einige Herausforderungen und offene Fragen. Wir geben etwas Hilfestellung was zu tun ist.

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Hast du als Mieter Deine Wohnung oder Haus gekündigt kommt irgendwann der Tag der Rückgabe und des Auszugs. Als Mieter hast du viel zu organisieren und bist vielleicht schon in Gedanken an Deinem nächsten Wohnort oder voll mit dem Umzug beschäftigt. Die Rückgabe einer Mietsache stellt viele Mieter vor einige Herausforderungen und offene Fragen. Wir geben etwas Hilfestellung was zu tun ist im Umgang mit Verwalter, Vermieter, Makler, Grundversorger, Meldeamt.

In welchem Zustand muss ich meine Wohnung oder Mietobjekt zurückgeben? 

Optimalerweise kannst du Dein Mietobjekt (Wohnung, Haus, Zimmer, etc) in dem Zustand zurückgeben, in dem Du Es erhalten hast. Mit dem Einzugs-Protokoll solltest du den Zustand bei Einzug eindeutig belegen können und kannst diesen als Grundlage für Deinen Zustand bei Auszug nehmen. Wurde Deine Mietobjekt in sauberem Zustand bei Einzug übergeben solltest Du Diese auch wieder in sauberem Zustand zurückgeben. Bedeutet in diesem Fall feucht gewischt, gereinigt, saubere Fenster. Wurde die Wohnung besenrein bei Einzug übergeben kann auch besenrein an den Vermieter oder Verwalter zurückgegeben werden.

Bei der Wohnungsrücknahme solltest Du gemeinsam mit dem Vermieter, Verwalter, Makler den Zustand dokumentieren. Auf folgende Punkte in jedem Fall achten:

  • Müll, verbleibende Lebensmittel entsorgen
  • Eigenes Inventar, mitgebrachte Gegenstände entfernen oder entsorgen
  • Mitvermietetes Inventar belassen und staubfrei oder sauberem Zustand hinterlassen
  • Räume säubern oder besenrein hinterlassen
  • Kühlschrank, Herd und elektrische Geräte reinigen
  • Lampen und Rauchmelder kontrollieren
  • Steckdosen kontrollieren
  • Armaturen, Schalter und Drücker reinigen
  • Bekannte Mängel oder Beschädigungen vor Auszug dokumentieren


Muss ich Schönheitsreparaturen durchführen?

Insofern Schönheitsreparaturen wie Streichen von Wänden oder das Beseitigen von Beschädigungen vertraglich mit dem Vermieter vereinbart wurde, sollte am besten 1-2 Wochen vor Auszug geklärt werden ob und wie Schönheitsreparaturen und Mängelbehebung erfolgen sollen. Es kann sinnvoll sein eine Zwischen-Protokoll mit Maßnahmen zu erstellen und im Bedarfsfall einen Fach-Handwerker für die Durchführung hinzuzuziehen. Möchtest Du Dein Mietobjekt eigenständig renovieren, empfehlen Wir die Rücksprache mit Deinem Vermieter oder Verwalter zu halten hinsichtlich Umfang, zu verwendende Farbe und Materialien. Wir wissen aus Erfahrung - Es kann durch Unwissenheit oft mehr zerstört als repariert werden. Grundsätzlich sind Schönheitsreparaturen nur einzufordern wenn der einwandfreie (renovierte oder neuwertige) Zustand sich bei Einzug belegen lässt. Als Mieter musst du nicht das Mietobjekt in einem besseren Zustand hinterlassen als Du es vorgefunden hast, es sei denn es gibt hierfür eine gesonderte Vereinbarung.

Bin ich für Mängel haftbar?

Werden bei der Wohnungsrücknahme Mängel festgestellt ist anhand des Übergabeprotokolls zum Einzug zu prüfen, ob diese bereits bei Einzug vorhanden waren und dokumentiert wurden. Ist ein Mangel...

  • kein Bestandsmangel (Teil der Einzug-Übergabedokumentation)
  • Im direkten oder indirekten Verantwortungsbereich des Mieters
  • zurückzuführen auf fahrlässige, grob fahrlässige, vorsätzliche unsachgemäße oder irreguläre Nutzung

dann kann der Vermieter eine Behebung durch den Mieter verlangen. Es ist am besten mit dem Vermieter oder Verwalter direkt bei Auftreten des Mangels zu klären ob und wie eine Behebung eines Mangels erfolgen soll. Im Übergabeprotokoll sollte festgehalten werden:

  • Details und Fotos zum Mangel
  • Ist der Mangel zu beheben (durch den Mieter oder Vermieter)
  • Wer trägt die Kosten für die Behebung (Mieter oder Vermieter)

Hafte ich bei Untervermietung für Mängel?

Ja, Bei Untervermietung einer Mietsache, oder eines Teils der Mietsache, haftet der Hauptmieter für alle Schäden an der Mietsache gegenüber dem Vermieter. Der Untermieter geht i. d. R. keinen Vertrag mit Deinem Vermieter, sondern mit dem Hauptmieter ein. D. h. der Untermieter haftet für etwaige Schäden nur gegenüber dem Hauptmieter – nicht dem Vermieter. Insofern nimmt der Hauptmieter vollständig die rechtliche Stellung eines Vermieters ein und sollte den Zustand der Mietsache bei Übergabe und Rücknahme wie ein Vermieter dokumentieren um berechtigte Ansprüche gelten machen zu können.
Ist ein Schaden entstanden, sollte der Verwalter oder Vermieter eingebunden werden, um mit ihm die Behebung zu klären.

Wer erstellt das Protokoll?

Der Regelfall

In der Regel wird ein Übergabeprotokoll durch den Vermieter / Verwalter / Makler in Deiner Anwesenheit erstellt, besprochen und abschließend von den Teilnehmern unterschrieben. Das Protokoll schafft für Dich und den Ersteller Klarheit über alle Zustände, eventuelle Mängel, Zählerstände und individuelle Vereinbarungen. Die Erstellung eines Übergabeprotokolls ist keine gesetzliche Pflicht und es besteht hiernach auch keine Verpflichtung zur Zustimmung oder Unterschrift. Dennoch wird eine gemeinsame Zustimmung zum Protokollinhalt mit Unterschrift empfohlen um spätere Auseinandersetzungen und Rechtskosten zu vermeiden.

Unterschiedliche Meinungen

Insofern es unterschiedliche Auffassung der Parteien über den Zustand des Objekts, Mängel oder andere Details gibt, sollten diese am besten direkt vor Ort besprochen und auch die widersprüchlichen Meinungen im Übergabeprotokoll dokumentiert werden z.B. durch Text-Ergänzungen auf dem Protokoll.

Protokoll in Abwesenheit erstellt

Wurde ein Protokoll ohne Deine Anwesenheit erstellt, solltest du Dir Zeit nehmen und die gemachten Angaben im Protokoll genau überprüfen.

Kein Protokoll erhalten

Insofern Dein Vermieter kein Übergabeprotokoll erstellt, kannst du mit deep.rent selbst ein Protokoll erstellen und zur Unterschrift vorlegen. Alternativ kannst du den Vermieter auch auffordern ein Übergabeprotokoll zu erstellen und einfach deep.rent empfehlen:)

Wie organisiere ich Nachsendungen für Briefe?

Bei Auszug sollten alle Vertragspartner, Behörden, Versicherungen etc. mit Deiner neuen Anschrift informiert werden. Wer auf Nummer-Sicher gehen will der vereinbart einen Nachsendeauftrag für Briefsendungen an die gewünschte neue Adresse bis zu 12 Monate. Nachsendeauftrag erstellen

Was muss ich bei den Schlüsseln beachten?

Optimalerweise in dem Zustand zurückgeben wie diese ausgehändigt wurden. Folgende Punkte beachten:

  • Keine Markierungen oder Beschriftungen entfernen
  • Beschädigungen an Schlüsseln mitteilen
  • Kopierte Schlüssel ebenso aushändigen

Muss ich Strom, Gas, Internet abmelden?

Die Abmeldung oder Ummeldung vom Stromzähler, Gaszähler, Internet liegt grundsätzlich in Deinem Verantwortungsbereich als Mieter. Manche Verwalter, Vermieter, Makler teilen dem Grundversorger zur Information den Auszug des Mieters mit den erfassten Zählerständen zum Auszugstermin mit. Als Mieter kannst du bei deinen Verträgen zu Strom, Gas und Internet

  • Von Deinem Recht zur Sonderkündigung bei Auszug machen
  • Die Verträge an Deine neue Adresse übernehmen lassen

Wo finde ich eine Umzugshilfe?

Eine geeignete Umzugshilfe findest du bei Freunden und Familie, ebay-Kleinanzeigen oder bei unserem Partner myhammer.

Muss ich mich beim Einwohnermeldeamt abmelden?

Während das Anmelden eines neuen Wohnsitzes gesetzlich vorgeschrieben ist, musst Due Deine Adresse nur abmelden, wenn Du ins Ausland ziehst oder aus einer Nebenwohnung zurück in die Hauptwohnung wechselst. Ist eine Abmeldung nötig muss diese innerhalb von 2 Wochen nach Auszug erfolgen.